Bafa Förderung 2024

Bafa Förderung 2024

Gemäß der neuen Bafa Förderung 2024 für effiziente Gebäude erhalten Sanierer nicht nur einen Zuschuss, sondern haben auch die Möglichkeit, einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit zur Finanzierung förderfähiger Ausgaben zu beantragen. Selbstnutzer von Wohneigentum mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro profitieren zudem von einer Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozent.

Die KfW ist für den Zuschuss einer neuen Heizung zuständig (ausgenommen die Errichtung von Gebäudenetzen), während die BAFA den Zuschuss zur Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes abwickelt. Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 wird die Antragstellung bei der KfW für private Selbstnutzer im Einfamilienhaus möglich sein. Die genauen Termine für andere Antragsteller werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Anträge für die Förderung durch die BAFA können ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Förderantrag für einen Zuschuss erst nach Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden muss. Der Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung für die Förderzusage enthalten, und das voraussichtliche Umsetzungsdatum der beantragten Maßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Für Heizungstauschprojekte zwischen der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 besteht die Möglichkeit, den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachzureichen.

Der Bewilligungszeitraum für Einzelmaßnahmen und Heizungstausch wurde auf 36 Monate festgelegt und kann nicht verlängert werden. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids oder der Zuschusszusage. Für Förderkredite gibt es eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

Die maximale Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien beträgt 70 Prozent für selbstnutzende Eigentümer und 30 Prozent für Vermieter. Alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien werden gleich behandelt und erhalten eine einheitliche Basisförderung von 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent für ihre Wohneinheit.

Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent wird bis 2028 für den Austausch bestimmter Heizungssysteme gewährt. Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch variieren je nach Anzahl der Wohneinheiten, wobei der Betrag zwischen 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und 8.000 Euro für ab der siebten Wohneinheit liegt. Es ist nicht möglich, die Förderungen für Heizungstausch und Heizungsoptimierung zu kombinieren.

Für die Förderung von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung liegt die Obergrenze bei insgesamt 20 Prozent. Die Basisförderung beträgt einheitlich 15 Prozent, während beim Umsetzen von Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan ein Bonus von 5 Prozent gewährt wird. Pro Wohneinheit und Kalenderjahr werden förderfähige Kosten in Höhe von 30.000 Euro angesetzt, die jedoch auf 60.000 Euro erhöht werden können, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird oder der Eigentümer nicht antragsberechtigt für den iSFP ist.

Darüber hinaus wird eine pauschale Förderung von 50 Prozent für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung angeboten. Diese Förderung gilt für Anlagen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, die älter als zwei Jahre sind.

Bei einem Wechsel von der alten in die neue Förderung besteht eine Ausnahme von der sonst üblichen Sperrfrist von 6 Monaten. In diesem Fall können Eigentümer unmittelbar nach Verzicht auf eine frühere Förderung einen neuen Antrag stellen.

Für Biomasseheizungen und wasserstofffähige Heizungen gelten spezifische Bedingungen und Voraussetzungen. Zusätzlich wird für Wärmepumpen ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent gewährt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Stand Nov,2023

Heizungsförderung

Im Jahr 2024 ergeben sich bedeutende Veränderungen für die BEG-Heizungsförderung im Einklang mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das geplante Bafa Förderkonzept bietet großzügige Zuschüsse und Förderkredite für Immobilienbesitzer. Die Grundförderung beträgt einheitlich 30 Prozent, kann aber unter bestimmten Bedingungen auf beeindruckende 70 Prozent erhöht werden.

Besonders attraktiv ist, dass diese Fördermaßnahmen alle Heizungsanlagen einschließen, die den neuen GEG-Standards entsprechen. Sogar der Wechsel von Gas-Heizungen zu wasserstofftauglichen Modellen wird unterstützt. Es ist jedoch zu beachten, dass die förderfähigen Investitionskosten verringert werden sollen: Für Einfamilienhäuser liegt die Obergrenze bei 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr anstelle der bisherigen 60.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern wird eine gestaffelte Förderung basierend auf der Anzahl der Wohneinheiten angestrebt.

Bafa Förderung 2024

Diese Änderungen haben positive Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt, da sie notwendige Investitionen in effiziente Heizungsanlagen und energieeffiziente Gebäude fördern möchten. Das übergeordnete Ziel besteht darin, sowohl die Bauindustrie als auch die Umwelt zu unterstützen und sicherzustellen, dass Eigentümer fundierte Entscheidungen treffen können.

Weiterhin werden im Jahr 2024 auch Zuschüsse für den Austausch veralteter fossiler Heizungen gegen umweltfreundliche Alternativen fortgesetzt. Dies betrifft Heizungssysteme, die den neuen GEG-Anforderungen entsprechen, wie Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen und Anschluss an Wärmenetze. Gas- und Ölheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen, während Gas-Heizungen, die für den Betrieb mit Wasserstoff (H2-fähig) umgerüstet werden können, lediglich zusätzliche Umrüstungskosten erstattet bekommen.

Der Heizungszuschuss wird prozentual auf Basis der tatsächlichen Kosten für den Heizungswechsel berechnet. Dazu gehören Ausbaukosten der alten sowie Einbaukosten der neuen Heizeinrichtung sowie notwendige Elektriker oder Schornsteinfegerdienste. Die Höchstgrenzen für die Förderung werden in der BEG-Heizungsförderung 2024 angepasst und bieten Immobilienbesitzern attraktive finanzielle Unterstützung bei Modernisierungsmaßnahmen ihrer Heizzentrale.

Sanierung an der Gebäudehülle

Im Bereich Gebäudehülle ergeben sich ebenfalls positive Änderungen durch eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses von 15 Prozent auf großzügige 30 Prozent in Bezug auf Effektivitätsmaßnahmen gemäß BAFA-Förderprogramm 2024. Dabei bleiben verbesserte Förderbedingungen weiterhin gültig. Es ist jedoch zu beachten: Nach Stand NOV 2023 gilt diese Erhöhung auf 30 % nur bis 2026, danach sinkt die Förderung wieder auf 15 % pro Maßnahme.

Eine weitere erfreuliche Veränderung betrifft die Höhe der förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen. Zukünftig können diese zusätzlich zu den Investitionskosten für Heizungsmodernisierung berücksichtigt werden. Die Höchstgrenzen sehen wie folgt aus:

  • Allgemein: 30.000 Euro pro Wohneinheit (anstatt bisheriger 60.000 Euro)

  • Bei der Vorlage von einem individuellen Sanierungsplan: sogar 60.000 Euro pro Wohneinheit. In Kombination mit einer Heizungserneuerung können so maximal Fördersumme von 90.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr erreicht werden.

Diese Neuerungen sollen Immobilienbesitzern helfen, ihre Sanierungsprojekte effektiver und kosteneffektiver umzusetzen, während gleichzeitig Energieeffizienz und Nachhaltigkeit ihrer Gebäude gesteigert werden.

Weitere Informationen können direkt beim BAFA eingesehen werden. Hier der Link