Energieausweis

für Wohn- und Nichtwohngebäude

Unterschied zwischen Energieverbrauchs- und Bedarfsausweis

was kostet ein energieausweis

Der Energieausweis fungiert als entscheidendes Dokument zur umfassenden Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Er bietet detaillierte Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes sowie den vielfältigen Bereichen, in denen Potenziale zur Energieeinsparung bestehen. Dieses bedeutende Dokument ist in Übereinstimmung mit den spezifischen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt.

Er liefert wertvolle Informationen über die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle und die Effizienz der Anlagentechnik. Verschiedene Parameter wie die Lage, der Standort und die Himmelsrichtung des Gebäudes fließen in die Berechnung ein, um ein zuverlässiges und umfassendes Bild der Energieeffizienz zu zeichnen.

Energieausweis, es gibt zwei verschiedene Arten

Es existieren zwei Hauptarten von Energieausweisen, die durch das GEG vorgeschrieben sind:

    1. Der Verbrauchsausweis: Dieser Ausweis bewertet den tatsächlichen Energiebedarf jeder Wohneinheit und beruht auf den Verbrauchsdaten, darunter Warmwasser und Heizung, aus den letzten drei Jahren. Unter bestimmten Bedingungen ist für die Ausstellung kein Vor-Ort-Termin notwendig. Der Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands und der geringeren Kosten eine kosteneffiziente Option.

    2. Der Bedarfsausweis: Dieser Ausweis berücksichtigt die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes gemäß den Vorgaben der DIN V 18599. Bei einem Vor-Ort-Termin werden zahlreiche Details, einschließlich Wände, Böden, Dach, Fenster, Gebäudeabmessungen und beheiztes Volumen, erfasst und berechnet. Zusätzlich erfolgt eine detaillierte Aufnahme der verwendeten Anlagentechnik. Der Bedarfsausweis liefert ein präziseres und umfassenderes Bild der Energieverbrauchskennwerte, erfordert jedoch einen höheren Aufwand und ist kostenintensiver. 

Wann ist welcher Energieausweis anzuwenden? Die Regeln sind klar!

Grundsätzlich besteht eine freie Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist allerdings in folgenden Fällen Pflicht:

  • Bedarfsausweis für Altbauten vor 1977: Für Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und die Mindestanforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

  • Bei Neubauten: Jedes Neubauobjekt erfordert einen Bedarfsausweis.

  • Bei Sanierungen ab 10 % Flächenanteil: Wenn mehr als 10 % der Fläche eines Außenbauteils (z.B. Dämmung der Fassade) erneuert oder saniert wird, ist ein Bedarfsausweis notwendig.

  • Wahlmöglichkeit für Wohngebäude nach 1977: Bei Wohngebäuden, die nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später errichtet wurden und bis zu vier Wohneinheiten umfassen, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

  • Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis ab Baujahr 1978: Alle Gebäude ab Baujahr 1978 benötigen entweder einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis.

Fazit

Zusammenfassend: Der Energieausweis ist ein bedeutendes Dokument zur umfassenden Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis hängt von verschiedenen Faktoren ab. In den meisten Fällen bietet der Verbrauchsausweis eine kosteneffiziente und realistische Option, während der Bedarfsausweis eine genaue Berechnung nach Norm bietet. Es ist ebenso wichtig, sich über gesetzliche Ausnahmen zu informieren und sicherzustellen, dass ein Energieausweis für Ihre Immobilie vorgeschrieben ist. Dies trägt zur Transparenz und Energieeffizienz im Immobilienmarkt bei. Ein Energieeffizienzexperte hilft Ihnen bei der Auswahl des richtigen Ausweises.

Weitere Informationen finden Sie hier und auf Wiki-Energieausweis.