Die energetische Sanierung von Gebäuden gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung. Nicht nur aus ökologischer Sicht, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht bieten energetische Sanierungsmaßnahmen zahlreiche Vorteile. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über das Thema geben und insbesondere auf die “ energetische Sanierung steuerlich absetzen “ eingehen.
Energetische Sanierung steuerlich absetzen: Ein Überblick
Bei einer energetischen Sanierung können bestimmte Kosten steuerlich abgesetzt werden. Das bedeutet, dass ein Teil der Ausgaben von Ihrer persönlichen Steuerschuld abgezogen werden kann. Das ganze Regelt das Einkommensteuergesetz (EStG) § 35c. Ganz so einfach ist jedoch nicht. Es müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden, um Anrecht auf den Steuerbonus zu bekommen. Zunächst listen wir auf, welche Maßnahmen gefördert werden können.
Was wird gefördert ?
Wenn Sie energetische Sanierung steuerlich absetzen möchten, geht das nur mit folgenden Bauteilen bzw. Komponenten:
• Dämmen der Fassade
• Wärmedämmung von Dachflächen
• Geschossdecken dämmen
• Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
• Ersatz oder Einbau sommerlichen Wärmeschutzes
• Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
• Erneuerung der Heizungsanlage
• Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
• Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Hier verweise ich auf die rechtliche Grundlage der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV). In der voran genannten Verordnung steht zusammengefasst drin, welche technischen Mindestvoraussetzung die einzelnen Gewerke enthalten müssen, um den Steuerbonus zu erhalten. Wie ein technischer Mindestwert aussehen kann zeige Beispielhaft anhand einer Wärmedämmung auf. Gemäß der Verordnung muss der U-Wert an einer Außenwand nach den Dämmmaßnahmen < = 0,20 W/m²*K haben. Was der U-Wert ist siehe Hier.
Wie ist der Ablauf ?
Der Vorteil wenn Sie energetische Sanierung steuerlich absetzen möchten liegt hierin, dass Sie das Entkoppelt von der BAFA oder KFW abwickeln können. Also ist es nicht notwendig einen separaten Antrag zu stellen.
Um die Sanierungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, eine Bescheinigung von einem spezialisierten Fachunternehmen oder einer Person mit entsprechender Zertifizierung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz vorzulegen. Diese Personen können beispielsweise Energieberater oder Experten für Energieeffizienz sein. Die Bescheinigung muss eines der offiziellen Muster verwenden, die zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden müssen. Solche Bescheinigungen finden Sie auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministerium.
Wie hoch ist die Förderung ?
Bei Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung können die Aufwendungen steuerlich abgezogen werden. Dabei sind 20 Prozent der Kosten, jedoch maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt, über einen Zeitraum von drei Jahren absetzbar. Also würde das in der Praxis wie folgt aussehen: 7 % der Kosten im ersten Jahr, 7 % der Kosten im zweiten Jahr und 6 % der Kosten um dritten Jahr. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung können hingegen 50 Prozent der entstandenen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden.
Fazit
Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungen bietet Hausbesitzern eine attraktive Möglichkeit, ihre Sanierungskosten zu reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Verfügbarkeit von Förderprogrammen und steuerlichen Anreizen macht die Umsetzung energetischer Maßnahmen zusätzlich attraktiv. Es lohnt sich also, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen und die Möglichkeiten auszuschöpfen. Neben der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Maßnahmen ist noch zu erwähnen, dass es auch andere Förderprogramme diesbezüglich gibt. Sehen Sie hierzu unsern Beitrag, zum Beitrag.