Änderung ab 01.04.2025-Abschaffung der Zahlungsermächtigung bei BAFA-Förderungen
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. April 2025 die bisher mögliche Zahlungsermächtigung entfällt.
Bislang bestand die Möglichkeit, dass die BAFA-Förderung direkt an den Energieberatenden ausgezahlt wurde. In diesem Fall wurde den Beratungsempfangenden eine Rechnung ausgestellt, die bereits um die Fördermittel reduziert war. Diese Option entfällt mit der neuen Regelung.
Was ändert sich?
Ab dem Stichtag wird die Förderung ausschließlich an die Beratungsempfänger selbst überwiesen. Damit sind sie selbst für die Weiterleitung der Fördermittel an den Energieberater oder die Energieberaterin verantwortlich.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie erhalten die vollständige Rechnung für die Energieberatung und müssen diese in voller Höhe begleichen.
- Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Förderung direkt auf Ihr Konto.
- Es ist wichtig, dass Sie die Förderung rechtzeitig beantragen und die notwendigen Unterlagen vollständig einreichen.
Diese Änderung kann Auswirkungen auf den Zahlungsfluss haben, insbesondere für Beratungsempfangende, die bisher die reduzierte Rechnungssumme gezahlt haben. Daher empfehlen wir, sich frühzeitig mit Ihrem Energieberater oder Ihrer Energieberaterin über die Abwicklung abzusprechen.
Weitere Informationen zu diesem Prozess sowie aktualisierte Hinweise zur Förderung finden Sie auf der offiziellen BAFA-Website:
👉 www.bafa.de