Änderungen energierechtlicher Vorschriften
Die Bundesregierung hat heute zentrale Änderungen in den energierechtlichen Vorschriften beschlossen, die die Nutzung von Bioenergie und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stärken sollen. Ziel ist es, Flexibilität und Nachhaltigkeit im Energiesektor zu fördern.
Neuerungen bei Bioenergie
Ein Maßnahmenpaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bringt folgende Verbesserungen:
- Wärmenetzanschlüsse bevorzugt: Biogasanlagen mit Anschluss an Wärmenetze erhalten Fördervorrang.
- Flexible Betriebszeiten: Förderung basiert auf förderfähigen Betriebsstunden, ergänzt durch einen Flexibilitätszuschlag.
- Erweiterte Ausschreibungen: Höhere Ausschreibungsmengen, Fokus auf 2025 und 2026.
- Abschaffung der Südquote: Regionale Förderbeschränkungen entfallen.
Biomasse wird so gezielt für flexiblen Strombedarf und die Ergänzung von Wind- und Solarenergie eingesetzt.
Neuerungen im KWKG
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde ebenfalls reformiert:
- Flexiblere Zeitrahmen: Anlagen können nach 2026 gefördert werden, wenn die Planung (z. B. Genehmigungen) rechtzeitig abgeschlossen ist.
- Erweiterte Förderung: Wärmenetze und -speicher profitieren ebenfalls.
- Planungssicherheit: Betreibern wird mehr Flexibilität und langfristige Fördermöglichkeit geboten.
Diese Anpassungen schaffen die Grundlage für ein klimafreundliches Energiesystem mit nachhaltigen und flexiblen Lösungen. Betreiber von Anlagen profitieren von verbesserten Förderungen und erhöhter Planungssicherheit.
Quelle Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (externer Link)