Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften gestartet
Die KfW hat die Heizungsförderung nun auch auf weitere Gruppen ausgeweitet: Ab sofort können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEGs) Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen beantragen. Der Bund stellt dafür Mittel zur Verfügung, die direkt bei der KfW beantragt werden können. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolgt die Zusage digital und automatisiert in wenigen Minuten.
Neben den Zuschüssen bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die bei der Hausbank beantragt werden können. Diese Förderungen zielen darauf ab, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren.
Förderung durch Zuschüsse
Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und WEG setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung und mehreren teilen zusammen:
- Grundförderung: Diese beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit,
- 15.000 Euro für jede weitere Wohneinheit bis zur sechsten,
- 8.000 Euro für jede zusätzliche Wohneinheit darüber hinaus.
Zum Beispiel: Für ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten beträgt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten 121.000 Euro. Mit einer Grundförderung von 30 % ergibt sich ein Zuschuss von 36.300 Euro.
Zusätzliche Boni
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- Ein Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, sofern Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen ersetzen, unabhängig von deren Alter. Ebenso gilt dies für funktionstüchtige Gasheizungen oder Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind.
- Ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 EUR.
- Emissionsminderungszuschlag: Für besonders umweltfreundliche Biomasseheizungen gibt es einen pauschalen Zuschuss von 2.500 EUR.
Diese Boni können kumuliert werden, wobei der Gesamtfördersatz jedoch maximal 70 % beträgt.
Die Zuschüsse werden online im KfW-Kundenportal (meine.kfw.de) beantragt. Für WEG und Mehrfamilienhäuser erfolgt die Antragstellung durch einen gemeinschaftlichen Antrag (Basisantrag) und bei Bedarf durch Zusatzanträge. Der Basisantrag deckt die Grundförderung sowie gegebenenfalls den Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag ab. Für den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus muss ein Zusatzantrag für die eigene Wohneinheit durch die selbstnutzende Eigentümerin oder den selbstnutzenden Eigentümer gestellt werden.
Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten
Für diejenigen, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW erhalten haben, gibt es auch die Option, einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit in Anspruch zu nehmen. Dieser Kredit kann über die Hausbank beantragt werden und wird durch Mittel des Bundes subventioniert.
Die aktuellen Zinssätze für einen Förderkredit mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren betragen derzeit 1,91 % effektiv für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR. Für alle anderen Antragsteller liegt der Zinssatz bei 3,90 % effektiv (die Zinssätze können sich täglich ändern). Wichtig ist zu beachten, dass dieser ergänzende Kredit nur in Verbindung mit einer zuvor erhaltenen Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen beantragt werden kann. Eine alleinige Beantragung des Kredits ist nicht möglich.
Zukunftsplanung und weitere Schritte der Heizungsförderung
Die KfW hat im Februar dieses Jahres mit der Umsetzung der neuen Heizungsförderung begonnen. Zunächst konnten Eigentümer selbstgenutzter Einfamilienhäuser sowohl Zuschüsse als auch ergänzende Kredite beantragen. Mit dem jüngsten Schritt können nun auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften von diesen Fördermöglichkeiten profitieren.
Im nächsten Schritt, der Ende August folgt, wird die dritte und letzte Gruppe an Antragstellern hinzukommen. Dies umfasst Unternehmen und Kommunen, sowie Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Sondereigentum durchführen möchten.
Ein wichtiger Aspekt: Förderfähige Heizungsprojekte können bereits jetzt von allen berechtigten Gruppen begonnen werden. Wenn ein Projekt vor dem 31. August 2024 startet, kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden. Ab dem 1. September 2024 muss der Antrag jedoch unbedingt vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.
Nach der Zusage der Förderung haben die Antragsteller 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch abzuschließen. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Projekts (gemessen am Datum der letzten Rechnung) müssen die erforderlichen Nachweise im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden. Für die bereits im Februar gestarteten selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer ist die digitale Einreichung der Unterlagen planmäßig im September möglich, während die nun gestartete zweite Gruppe ihre Unterlagen voraussichtlich im November einreichen kann.
Quelle: KFW
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