Die Förderung für den Heizungstausch 2024

Heizungstausch

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet ab 2028 die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien bei allen neuen Heizungen. Um den Heizungstausch auf klimafreundlichere Anlagen zu fördern, gibt es nun eine neue Förderung. Diese umfasst eine Grundförderung von 30% für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Es gibt auch verschiedene Boni und Zuschläge, wie beispielsweise einen Effizienz-Bonus für Wärmepumpen und einen einkommensabhängigen Bonus. Vermieter erhalten ebenfalls eine Grundförderung, sodass auch Mieter indirekt von der Förderung profitieren. Zusätzlich können Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden. Es wurde auch ein ergänzender Kredit eingeführt, der sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erhältlich ist. Die Anträge für die Förderung können bei der KfW und dem BAFA gestellt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Antragstellung ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorgelegt werden muss. Die neuen Förderkonditionen treten voraussichtlich ab Dezember 2023 in Kraft. Es gibt eine Übergangsregelung bis August 2024, während der bereits Heizungstausche beauftragt werden können. Die technische Antragstellung ist gestaffelt im Jahr 2024 möglich.

Die wichtigsten 8 Punkte zusammengefasst

  1. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet ab 2028 die Nutzung von mindestens 65% erneuerbarer Energien bei allen neuen Heizungen.
  1. Eine neue Förderung bietet eine Grundförderung von 30% für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien.
  1. Es gibt verschiedene Boni und Zuschläge, wie einen Effizienz-Bonus für Wärmepumpen und einen einkommensabhängigen Bonus.
  1. Zuschüsse können auch für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden.
  1. Es wurde auch ein ergänzender Kredit eingeführt, der sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude erhältlich ist.
  1. Möglichkeit zur Beantragung von Zuschüssen für weitere Effizienzmaßnahmen
  1. Einführung eines ergänzenden Kreditangebots und die Möglichkeit zur Beantragung bei der KfW und dem BAFA

Ausführliche weitere Informationen gibt es direkt auf der Seite vom „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz“  oder sprechen Sie uns an.